Ein Außenaufzug am Jugendstilbau, eine Rampe zu einer Terrasse: In zwei Fällen haben die Karlsruher Richter nun den Umbau von Gemeinschaftseigentum gebilligt. Hintergrund ist das im Jahr reformierte Wohneigentumsrecht.
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Publish date : 2024-02-09 09:44:29
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