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Kolumne „Mein Urteil“: Wann muss ich für meinen Arbeitgeber in der Freizeit erreichbar sein?

Kolumne „Mein Urteil“: Wann muss ich für meinen Arbeitgeber in der Freizeit erreichbar sein?




Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps? Nicht so ganz. Eine gewisse Erreichbarkeit in der Freizeit kann man Mitarbeitern schon zumuten, meint das Bundesarbeitsgericht.



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Publish date : 2024-03-01 09:45:00

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Tags :Frankfurter Allgemeine

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