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UN-Standort: Eckpunkte für Vereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz stehen

Der UN-Campus, das ehemalige Abgeordneten Hochhaus am Montag in Bonn. Foto: Oliver Berg/dpa/Archiv




Die Bundesstadt Bonn soll als UN-Standort und als Zentrum für Cybersicherheit ausgebaut werden. Das sehen die Eckpunkte für die Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz vor, das Vertreter von Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Stadt und Region Bonn am Freitag vorgestellt haben. Es gehe dabei nicht um Teilungskostendiskussionen oder darum, wie viele Mitarbeiter wo sitzen, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) in Bonn. “Sondern es geht um zusätzliche Funktionen, die Bonn und die Region für die komplette Bundesrepublik übernehmen.” Die Bundesstadt Bonn soll als UN-Standort und als Zentrum für Cybersicherheit ausgebaut werden. Das sehen die Eckpunkte für die Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz vor, das Vertreter von Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Stadt und Region Bonn am Freitag vorgestellt haben. Es gehe dabei nicht um Teilungskostendiskussionen oder darum, wie viele Mitarbeiter wo sitzen, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) in Bonn. “Sondern es geht um zusätzliche Funktionen, die Bonn und die Region für die komplette Bundesrepublik übernehmen.” Das Eckpunktepapier unterstreiche ganz klar, “dass Bonn neben Berlin das zweite bundespolitische Zentrum ist und dass die Stärkung der Bundesstadt und der Region eine fortlaufende Aufgabe von nationaler Tragweite ist”, sagte Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Grüne). Die Eckpunkte sehen unter anderem vor, sich um die Ansiedlung weiterer UN-Einrichtungen und anderer internationaler Organisationen in Bonn zu bemühen und den Status als Konferenzstandort auszubauen. Zudem solle Bonn als Ort für ein bundesweites Zentrum zur Resilienz-Erforschung ausgebaut werden, vor allem in Bezug auf Naturkatastrophen. Geywitz sagte, die Zusatzvereinbarung solle “spätestens nächstes Jahr nach Karneval” unterzeichnet werden.   Das vor 30 Jahren vom Bundestag verabschiedete Berlin-Bonn-Gesetz regelt die Aufteilung der Bundesministerien zwischen den beiden Städten und sah vor, dass “der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt”. Diese Bestimmungen aus dem Gesetz blieben unverändert bestehen, betonte Geywitz. Heute haben noch sechs von 14 Ministerien ihren ersten Dienstsitz in Bonn. Die Bundesministerien, deren erster Dienstsitz Berlin ist, haben in Bonn einen zweiten Sitz. Noch gut ein Drittel der ministeriellen Arbeitsplätze befindet sich in Bonn. In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen um einen Komplettumzug nach Berlin. Nach Ansicht von Oberbürgermeisterin Dörner hat “die Frage der räumlichen Trennung zwischen den Ministerien an Brisanz verloren”, vor allem dank der Digitalisierung. Bonn-Berlin-Gesetz



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Publish date : 2024-04-12 11:57:49

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