Deutschland hatte 2018 einen Asylbewerber aus Syrien nach Griechenland rücküberstellt, der dort zuerst die EU betreten hatte. Zu Unrecht – entschied nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dem Mann soll eine Entschädigung von 8000 Euro zustehen.
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Publish date : 2024-10-15 10:48:25
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