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Das EU-Recht erzwingt keinen höheren Mindestlohn

Das EU-Recht erzwingt keinen höheren Mindestlohn




Das Arbeitsministerium verkündet, die EU-Mindestlohnrichtlinie werde hierzulande ordnungsgemäß umgesetzt. Das ist angesichts der Vorgeschichte bemerkenswert.



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Publish date : 2024-10-27 20:46:03

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Tags : Frankfurter Allgemeine