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Bundestagswahl: Nur rund 85 Prozent aller Wahllokale im Norden barrierefrei

Menschen mit körperlichen Einschränkungen können sich bei der Wahl von Hilfspersonen helfen lassen. (Symbolbild) Foto: Hauke-Chr




Auch Menschen mit Beeinträchtigungen sollen ihre Stimmen abgeben können. Dafür gibt es Unterstützungsangebote, zudem können Hilfspersonen können zurate gezogen werden. Doch es gibt Regeln.Am 23. Februar wird der neue Bundestag gewählt – für viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen in Schleswig-Holstein ist es allerdings nicht selbstverständlich, einfach im Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Nach Angaben der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters sind nur rund 85 Prozent aller Wahllokale barrierefrei. “Bei der Auswahl der Wahlräume wird – soweit möglich – darauf geachtet, dass auch Menschen mit Behinderung an der Urnenwahl teilnehmen können”, heißt es. Allerdings lasse sich das nicht immer in vollem Umfang realisieren. Daher enthalten schon die Wahlbenachrichtigungen einen entsprechenden Hinweis und eine Kontaktadresse, unter der erfragt werden könne, ob das Wahllokal barrierefrei ist.Menschen, die blind sind oder an einer Sehbeeinträchtigung leiden, könnten mit von den Blindenvereinen zur Verfügung gestellten Wahlschablonen an der Wahl teilnehmen. Ebenso könnten sich Personen, die nicht lesen können oder wegen einer Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu falten, zu kennzeichnen oder selbst in die Wahlurne zu werfen, von einer Hilfsperson unterstützen lassen. Keine Einflussnahme durch HilfspersonDiese Hilfeleistung ist laut des Landeswahlleiters allerdings auf die technische Hilfe bei der Kundgabe der von dem Menschen selbst getroffen Wahlentscheidung beschränkt. Die Hilfsperson dürfe keine Einflussnahme auf die Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ausüben. Falls erforderlich kann sie allerdings zur Unterstützung mit der Wählerin oder dem Wähler in die Wahlkabine gehen – sie ist aber zur Geheimhaltung verpflichtetDie Geschäftsstelle des Landeswahlleiters betonte, dass jede beziehungsweise jeder Wahlberechtigte das Wahlrecht nur persönlich ausüben kann. Man könne sich somit nicht vertreten lassen. Neben der Urnenwahl kann auch eine Stimmenabgabe per Briefwahl beantragt werden.



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Publish date : 2025-02-07 05:00:37

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